Die Fallstädte wurden auf Grundlage der Ergebnisse der Kommunalbefragung im September 2011 bestimmt. Kriterien für die Auswahl von Städten waren ihre Größe (über 50.000 Einwohner) und das Vorhandensein zweier Orte mit hinlänglich belegter positiver bzw. negativer Sicherheitsdynamik. Eine weitere Voraussetzung war die Bereitschaft der örtlichen Akteure zur Mitwirkung an der Studie. Ziel der Fallstudien war es, die Sicherheitsbilder der lokalen Akteure am Einzelfall nachzuvollziehen.
Als Untersuchungsorte innerhalb der Fallstädte wurden Räume gewählt, die einen Durchmesser von etwa 500 bis 1.000 Meter aufweisen und von angrenzenden Räumen funktional abgrenzbar sind. Damit war festgelegt, dass eine konkrete räumlich-funktional zusammenhängende Situation untersucht wurde.
Auch die zu betrachtenden Akteure vor Ort konnten erst fallspezifisch bestimmt werden. Neben „regelmäßigen“ Akteuren wie Polizei und Ordnungsämtern galt es insbesondere, spezifische lokale Akteure wie Runde Tische oder Quartiersmanagements zu berücksichtigen.
Ziel war es, die Sicherheitsbilder der lokalen Akteure nachzuzeichnen. Solche Bilder beruhen auf dokumentierten Fakten und expliziten Annahmen, haben aber auch Facetten, die durch standardisierte Instrumente wie Erhebungsbögen oder Befragungsleitfäden nicht sichtbar gemacht werden können. Ergänzend wurde daher etwa mit Einzel- und Gruppeninterviews gearbeitet. Zur Erhellung latenter Facetten wurden „Soundwalks“, die Beobachtung von Mustern der physischen Raumnutzung oder auch der Kommunikation im Sozialraum durchgeführt. Es galt akteursnah zu arbeiten, was es erforderlich machte, den Wahrnehmungen, Erklärungen und Bewertungen der Akteure besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Quantitative und qualitative Ansätze ergänzten sich somit.